Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Kurth Rental & Eventservice, Friedrich-Ebert-Straße 33 in 04600 Altenburg, hello@kurthrentaleventservice.de, +49 151 67474222 (nachfolgend "Anbieter" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) abgeschlossen werden. Dies umfasst die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik und die Vermietung von Servern für Webradio-Anwendungen, inklusive mAirList und Icecast2, sowie die damit verbundenen Wartungs- und Update-Gebühren.
§2 Vertragsgegenstand
1. Veranstaltungstechnik: Der Anbieter vermietet technische Geräte für Veranstaltungen und bietet dazugehörige Dienstleistungen wie Aufbau, Betreuung und Abbau an.
2. Webradio-Dienstleistungen: Der Anbieter vermietet Server (Weitervermietung von Drittanbietern) mit installierten Anwendungen wie mAirList und Icecast2 und bietet monatliche Wartungs- und Update-Dienstleistungen an.
§3 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder durch die Buchung der Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder online erfolgen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise für die Vermietung der Technik und die Erbringung der Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
3. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§5 Webradio-Server und Wartungsdienste
1. Der Anbieter stellt dem Kunden Serverkapazitäten zur Verfügung, die von Drittanbietern weitervermietet werden.
2. Die monatliche Wartungs- und Update-Gebühr umfasst regelmäßige Software-Updates und technische Unterstützung.
3. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die durch den Drittanbieter verursacht werden.
4. Im Falle einer Störung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich telefonisch, per E-Mail (hello@kurthrentaleventservice.de) oder per Textnachricht (z. B. WhatsApp) zu informieren. Der Anbieter beginnt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Meldung mit der Bearbeitung der Störung. Eine vollständige Behebung innerhalb dieser Frist kann nicht garantiert werden.
5. Sollte eine Störung länger andauern, kann der Kunde eine anteilige Gutschrift in Höhe von 50 % der auf den Ausfallzeitraum entfallenden Servicegebühr für den Folgemonat per E-Mail beantragen.
§6 Mietdauer und Rückgabe
1. Die Mietdauer für Veranstaltungstechnik wird im Vertrag festgelegt.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Technik sorgfältig zu behandeln und fristgerecht zurückzugeben.
3. Schäden oder Verluste sind dem Anbieter unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstanden sind.
4. Bei Abholung der Mietgegenstände ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen. Der Anbieter ist berechtigt, hiervon eine Kopie, einen Scan oder ein Foto anzufertigen.
5. Bei der Abholung ist eine Kaution in Höhe von 300 € in bar zu hinterlegen. Die Kaution entfällt nach der zehnten erfolgreichen Anmietung durch denselben Kunden.
6. Die Mietgegenstände sind bis zum vereinbarten Mietende vollständig und in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung ist der Anbieter berechtigt, den Mietpreis um 200 % zu erhöhen (z. B. Mietpreis 50 € → erhöhter Preis 150 €). Fehlende Teile werden separat berechnet.
§7 Technische Rahmenbedingungen für Audioproduktion und Beschallung
1. Für Aufträge, die das Tonmischen sowie die Tätigkeit als Systemtechniker (Einmessen und Betreuen von Beschallungsanlagen) umfassen, gilt - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - eine verbindliche Obergrenze von 100 dB(A) Leq, gemessen über eine Zeitspanne von 15 Minuten (Slow) an der FOH-Position.
2. Die Pegelmessung erfolgt mit einem Messmikrofon an der FOH-Position in Verbindung mit der Software OpenSoundMeter. Der Signalweg wird mindestens alle sechs Monate überprüft und so angepasst, dass der in der Software angezeigte Pegel dem tatsächlichen Schallpegel entspricht.
3. Sofern die Beschallungsanlage nicht durch den Auftragnehmer selbst eingemessen wurde, verpflichtet sich dieser dennoch, Pegel und Frequenzspektrum so einzustellen, dass keine Gefahr für das Gehör der Zuhörer besteht.
4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Pegel zu reduzieren oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche Vorgaben oder Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
5. Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Technik ist eine sichere, ausreichende und normgerechte Stromversorgung bereitzustellen.
§8 Sicherheitsverantwortung bei mehrtägigen Veranstaltungen
Wird Veranstaltungstechnik für mehrtägige Events oder über Nacht am Veranstaltungsort belassen, ist der Veranstalter verpflichtet, für ausreichende Sicherheit zu sorgen und insbesondere eine Nachtwache oder vergleichbare Schutzmaßnahmen zu stellen. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung dafür, dass keine Entwendungen, Beschädigungen oder Zerstörungen der Technik erfolgen. Im Falle von Diebstahl oder Zerstörung ist eine kurzfristige Ersatzbeschaffung in der Regel nicht möglich, was den Ablauf der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen kann. Sämtliche Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung der betroffenen Geräte werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
§9 Haftung und Gewährleistung
1. Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für die ordnungsgemäße Funktion der von Drittanbietern bereitgestellten Server übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.
§10 Kündigung
1. Verträge für Webradio-Server können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
2. Bei einmaligen Veranstaltungen endet der Vertrag mit der fristgerechten Rückgabe der Technik.
§11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
§12 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Altenburg, 13. August 2025
Quentin Kurth